Vertragsbedingungen (AGB)
Verträge zwischen Martin Stevens und seinen Kunden entstehen durch Annahme des erstellten Angebotes.
Die Annahme des Angebotes muss in schriftlicher Form erfolgen. (per e-Mail ist auch möglich)
Leistungen von Martin Stevens
1.
Der Veranstaltungsort wird, sofern möglich, vorab besichtigt,
um Probleme in Akustik, Licht & Strom ausschließen zu können.
2.
Die Bereitstellung sowie der Transport Ihrer gewünschten
Ton- & (oder) Lichtanlage
3.
Mindestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn wird mit dem Aufbau Ihre gewünschte Anlage begonnen,
damit sie steht und spielbereit ist, bevor Ihre Gäste eintreffen.
4.
Stellen des DJ’s für den Abend.
5.
Der Abbau der Anlage erfolgt unmittelbar nach Ende der Vertraglichen Leistung durch den DJ.
Leistungen des Auftraggebers (Kunde) / Zahlung
Um Spaßbuchungen zu vermeiden:
Bei Vertragsbestätigung wird eine Vorauszahlung von mindestens 50 % des gesamten Honorars per Überweisung oder in bar fällig.
Der Rest des Honorars ist am Veranstaltungsabend in bar zu begleichen.
Dort erhalten Sie auch Ihre Rechnung.
Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 25 % der vereinbarten DJ-Gage
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten DJ-Gage
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 75 % der vereinbarten DJ-Gage
Ein Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen.
Ausnahmen
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden
zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen,
werden die Stornokosten gesondert geregelt.
Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter,
soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
durch Martin Stevens oder seinem Team verursacht worden ist.
Für Schäden am Equipment und Musikdatenträgern von Martin Stevens oder seinem Team,
die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern Martin Stevens oder sein Team durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse
(höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen
beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.)
die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag,
keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
